Anwaltskanzlei Hendrik Schöpper
Ostenhellweg 62, 44135 Dortmund, Deutschland
0231 9766300
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info@schoepper-und-kollegen.de
Rechtsanwalt Schöpper hat es sich seit mehr als 20 Jahren zur Aufgabe gemacht, fernab der Massen- und Zeittaktabfertigung mancher Groß- und Mittelstandskanzleien das Vertrauen des Mandanten durch eine sehr persönliche, intensive, auf tatsächliche Bedürfnisse ausgerichtete „Teamarbeit mit dem Mandanten“ zu gewinnen.
Hier gilt das Prinzip: Jeder Mandant ist wichtig und trägt oft die Lösung des Problems schon in sich. Wir helfen nur bei der juristisch-fachlichen Formulierung und Durchsetzung.
Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte, die andere Ihnen nehmen wollen.
Der gesunde Menschenverstand und ein oft untrügliches „Gefühl“ für Recht und Gerechtigkeit veranlasst den Mandanten dazu, zum Anwalt zu gehen. Ist das Vertrauen erst einmal hergestellt, lassen sich die allermeisten Probleme schon nach einem intensiven Gespräch nach Gewicht und Priorität erfassen und schnell einer umfassenden Lösung zuführen.
So lichtet sich die vermeintliche Undurchdringlichkeit rechtlicher und persönlicher Sorgen und Probleme oft bereits nach der ersten „Teamsitzung“. Und mancher Mandant fragt sich anschließend, warum er diesen Weg nicht schon früher gegangen ist.
Wir versprechen Ihnen daher immer ein offenes Ohr, viel Zeit für Ihre Fragen und Bedürfnisse und dass wir dank laufender Fortbildung und Spezialisierung in unseren Rechtsgebieten immer über die nötige fachliche Qualifikation verfügen.
Fairness und Vertrauen sind die Gründe, aus denen unsere Mandanten über das einzelne Mandat hinaus die Kanzlei auch noch viele Jahre danach in allen Lebenslagen um Rat fragen.
Dabei sind wir fair genug, dem Mandanten im Einzelfall einen anderen Spezialisten zu empfehlen, wenn uns dies für den Erfolg des Mandanten erforderlich erscheint.
Unser Kapital ist das Vertrauen des Mandanten und unser guter Ruf. Überzeugen Sie sich selbst. Ihr Recht ist unser Anliegen!
Rechtsanwalt Schöpper bearbeitet als Fachanwalt im Familienrecht und Fachanwalt im Erbrecht sowie geprüfter Testamentsvollstrecker (nach DAI) folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht:
Erbrecht:
Neben den vorbenannten Tätigkeitsbereichen vertritt RA Schöpper seine Mandantschaft seit Jahren erfolgreich in Vertragsangelegenheiten des *Kaufvertragsrechtes*, des Immobiliarsachenrechts und aller mit den benannten Rechtsgebieten zusammenhängenden Nebengebieten. Das System der übergreifenden Rechtsordnungen verlangt heute vielschichtige Kenntnisse auf allen angrenzenden Rechtsgebieten, ohne die eine unfassende rechtliche Bearbeitung auch der Kernrechtsgebiete nicht möglich ist.
Hierbei bleibt Fairness immer das oberste Gebot, weshalb im ersten Vorgespräch Einzelproblematiken zu klären sind und im Bedarfsfall auf spezialisierte Kollegen zurückzugreifen ist.
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