Rechtsanwalt Schöpper hat es sich seit mehr als 20 Jahren zur Aufgabe gemacht, fernab der Massen- und Zeittaktabfertigung mancher Groß- und Mittelstandskanzleien das Vertrauen des Mandanten durch eine sehr persönliche, intensive, auf tatsächliche Bedürfnisse ausgerichtete „Teamarbeit mit dem Mandanten“ zu gewinnen.
Hier gilt das Prinzip: Jeder Mandant ist wichtig und trägt oft die Lösung des Problems schon in sich. Wir helfen nur bei der juristisch-fachlichen Formulierung und Durchsetzung.
Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte, die andere Ihnen nehmen wollen.
Der gesunde Menschenverstand und ein oft untrügliches „Gefühl“ für Recht und Gerechtigkeit veranlasst den Mandanten dazu, zum Anwalt zu gehen. Ist das Vertrauen erst einmal hergestellt, lassen sich die allermeisten Probleme schon nach einem intensiven Gespräch nach Gewicht und Priorität erfassen und schnell einer umfassenden Lösung zuführen.
So lichtet sich die vermeintliche Undurchdringlichkeit rechtlicher und persönlicher Sorgen und Probleme oft bereits nach der ersten „Teamsitzung“. Und mancher Mandant fragt sich anschließend, warum er diesen Weg nicht schon früher gegangen ist.
Wir versprechen Ihnen daher immer ein offenes Ohr, viel Zeit für Ihre Fragen und Bedürfnisse und dass wir dank laufender Fortbildung und Spezialisierung in unseren Rechtsgebieten immer über die nötige fachliche Qualifikation verfügen.
Fairness und Vertrauen sind die Gründe, aus denen unsere Mandanten über das einzelne Mandat hinaus die Kanzlei auch noch viele Jahre danach in allen Lebenslagen um Rat fragen.
Dabei sind wir fair genug, dem Mandanten im Einzelfall einen anderen Spezialisten zu empfehlen, wenn uns dies für den Erfolg des Mandanten erforderlich erscheint.
Unser Kapital ist das Vertrauen des Mandanten und unser guter Ruf. Überzeugen Sie sich selbst. Ihr Recht ist unser Anliegen!
Rechtsanwalt Schöpper bearbeitet als Fachanwalt im Familienrecht und Fachanwalt im Erbrecht sowie geprüfter Testamentsvollstrecker (nach DAI) folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht
Ehe- und Scheidungsrecht (auch international)
Sorgerecht- und Umgangsrechtsverfahren
Ehegatten- und Kindesunterhalt
Regelung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
Zugewinnausgleichsverfahren, Regelung der Vermögensverhältnisse
Regelung von Wohnung und Haushalt/Hausrat
Adoptionsverfahren
Regelung des Aufenthalts bei binationalen Ehen sowie Aufenthaltsansprüche im Zusammenhang mit der Ehe
Eheverträge
Vorsorgeregelungen für Ehegatten
Ehegattentestamente (s. a. unten: Erbrecht)
Vaterschaftsfeststellungsverfahren
Verfahren und Eilmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
Strafverteidigung im Zusammenhang mit Familien- und Eherechtsbezug; Zeugenbeistand
Erbrecht
Testamente, Entwurf und Gestaltung (insbesondere in Problemfällen: Ehegattentestamente, Lebenspartnerverfügungen, Vermächtnisse)
Prüfung, Auslegung und Anfechtung von Testamenten
Erbenklageverfahren
Erbverträge
Pflichtteilsansprüche
Auskunftsansprüche
Altersvorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Weiteres Rechtsgebiet
Neben den vorbenannten Tätigkeitsbereichen vertritt RA Schöpper seine Mandantschaft seit Jahren erfolgreich in Vertragsangelegenheiten des *Kaufvertragsrechtes*, des Immobiliarsachenrechts und aller mit den benannten Rechtsgebieten zusammenhängenden Nebengebieten. Das System der übergreifenden Rechtsordnungen verlangt heute vielschichtige Kenntnisse auf allen angrenzenden Rechtsgebieten, ohne die eine unfassende rechtliche Bearbeitung auch der Kernrechtsgebiete nicht möglich ist.
Hierbei bleibt Fairness immer das oberste Gebot, weshalb im ersten Vorgespräch Einzelproblematiken zu klären sind und im Bedarfsfall auf spezialisierte Kollegen zurückzugreifen ist.
Alle Fragen und Problemkreise zum Familien-, Scheidungs- und Kindschaftsrecht werden in der Kanzlei Schöpper und Kollegen von Herrn Rechtsanwalt Hendrik Schöpper, Fachanwalt im Erb- und Familienrecht, bearbeitet.
Zum Familienrecht im weiteren Sinne gehören folgende Themengebiete:
Scheidungsverfahren (deutsches Scheidungsrecht und internationales Scheidungsrecht)
Beratung zur Trennungssituation mit dazugehörigen Vorsorgeberatungen, Beratung aus Anlass einer geplanten Scheidung, Vorbereitung des Scheidungsverfahrens und außergerichtliche Anspruchssicherung
Gerichtliches Scheidungsverfahren einschließlich Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften), Zugewinnausgleich, Nachscheidungsunterhalt, Kindesunterhalt, Hausratsteilung, Wohnungszuweisungsverfahren, Regelung des Krankenversicherungsschutzes
Isolierte Sorgerechtsverfahren (Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge, Abwehr streitiger Sorgerechtsanträge, Anträge zum gemeinschaftlichen Sorgerecht, Eilanträge zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vorsorgemaßnahmen gegen Kindesentführungen)
Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung
Zugewinnausgleichsverfahren
Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft
Allgemeine familienrechtliche Ausgleichsansprüche und Rückabwicklung von Zuwendungen
Hausrats- und Ehewohnungsverfahren
Eilverfahren zur Wohnungszuweisung
Unterhaltsverfahren
Unterhalt für minderjährige Kinder
Unterhalt für Kinder in der Berufsausbildung
Sonderbedarf und dauernd erhöhter Mehrbedarf
Unterhalt für volljährige Kinder (Schüler oder Studenten, Azubis)
Unterhalt für getrenntlebenden Ehegatten (wegen Kindesbetreuung, wegen fehlender oder geringer Einkommen, wegen Krankheit oder Gebrechen, wegen Alters)
Unterhalt für geschiedenen Ehegatten
Einstweilige Anordnungen zum Unterhalt
Unterhaltsabänderungsklagen
Namensänderungen nach Scheidung
Namensänderung der Kinder nach Scheidung (Einbenennungen)
Steuerrechtliche Fragen im Scheidungsverfahren
Veranlagung von getrennten und geschiedenen Ehegatten
Zusammenveranlagung, Veranlagungswahlrecht, Zusammenveranlagung bei Getrenntleben, getrennte Veranlagung, Streit um die Veranlagung
Steuerliche Auswirkungen von Scheidungsfolgeverträgen
Scheidungskosten, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Verfahren um die Anlage U
Eingehung von Lebenspartnerschaften und Auflösung der Lebenspartnerschaft
Rechtsprobleme- und Fragen sowie Erbrechtsverfahren werden in der Kanzlei Schöpper und Kollegen von Rechtsanwalt Hendrik Schöpper, Fachanwalt im Erbrecht und Familienrecht, bearbeitet. Hierzu zählen insbesondere folgende Themengebiete:
Entwurf und Fertigung von Testamenten und Erbverträgen
Einzeltestamente, Ehegattentestamente (Berliner Testament), Behindertentestamente, Unternehmertestamente, Testamente des Landwirtes, Sondertestamente
Einseitige Erbverträge, Ehegattenerbverträge (mit oder ohne Dienstleistungsverpflichtungen, Wohnungs- oder sonstigen Vermächtnissen, Vor- und Nacherbenregelung), Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge, Erbverträge nichtehelicher Lebenspartner, Geschwistererbverträge
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckungen, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (auch einvernehmlich)
Auskunftsansprüche des Erben oder des Pflichtteilsberechtigten
Testaments-, Erbenfeststellungsklagen, Testamentsanfechtungen
Berechnung und Einklagen von Pflichtteilsansprüchen
Vermächtnisklagen, Vermächtnisabwehr
Erbteilungsklagen
Annahme von Erbschaften, Erbscheinsverfahren
Ausschlagung von Erbschaften
Erbschaftssteuerverfahren (Erbschaftssteuererklärungen, Widerspruchsverfahren)
Rufen Sie uns an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren: 0231 9766300
Schöpper und Kollegen
Ostenhellweg 62, 44135 Dortmund, Deutschland